Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz bedeutet Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Freiwillig und auf vertraglicher Basis mit dem Landkreis Göttingen bewirtschaften und pflegen die Landwirte wertvolle Lebensräume.

Denn der Naturpark ist nicht nur eine Natur- sondern auch eine Kulturlandschaft. Ohne menschliche Nutzung wäre Mitteleuropa von Natur aus fast vollständig bewaldet. Durch die bäuerliche Nutzung haben sich zahlreiche andere Lebensräume entwickelt, die bei geringem Nutzungsgrad sehr artenreich sind und meist sehr seltene, an besondere Umweltbedingungen angepasste Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Dadurch tragen sie zur Artenvielfalt bei.

Im Naturpark sind dies insbesondere die extensiv genutzten feuchten Wiesen und Weiden in den kleinen Bachniederungen und die Hutungen in den Hochflächen.

Hutungen sind Flächen, die sich nicht für den Ackerbau oder zur Mahd eigneten, da sie nicht fruchtbar genug sind. Durch die Beweidung (Hutung) mit Schafen, Ziegen, Schweinen oder Rindern haben sich auf Muschelkalkböden „Kalkmagerrasen“ gebildet, auf Buntsandsteinböden „Borstgrasrasen“.
Beide Magerrasentypen sind sehr artenreich und die Pflanzenarten sind bestens an die kargen Standorte angepasst.

Magerrasen und Feucht- bzw. Nasswiesen sind zudem besonders geschützte Biotope nach § 28 a des niedersächsischen Naturschutzgesetzes.

Durch den Vertragsnaturschutz wird gezielt eine extensive Bewirtschaftung gefördert, um die gefährdeten Arten zu erhalten.

Im Naturpark sind auf 160 ha (2008) Verträge im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zur extensiven Bewirtschaftung abgeschlossen.


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